Wer entscheidet Ihre Angelegenheiten, privat wie geschäftlich, wenn Ihnen etwas zustößt?JuraDirekt-Vollmachten rechtssicher
Rechtsanwälte empfehlen Personen ab 18 Jahren, eine Gesamtvollmacht mit Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht fertigen zu lassen. Sind Sie selbstständig oder freiberuflich tätig, sollte eine Unternehmervollmacht integriert sein.

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Warum ist eine Vollmacht so wichtig?
Wer entscheidet Ihre Angelegenheiten, privat wie geschäftlich, wenn Ihnen etwas zustößt?
Selbst Ihr Ehepartner darf es nicht!
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Ihre Vorteile bei Vollmachten mit JuraDirekt
Sicherheit:
Physische Hinterlegung der Original-Vollmachten, unterschriftsbeglaubigten Vollmachten und Sorgerechtsverfügungen im datenschutzkonformen Archiv um Verlust und Missbrauch zu vermeiden
Absicherung:
Digitale Hinterlegung der Original-Vollmachten und Kopien auf deutschen datenschutzsicheren Servern
Erinnerung:
Jährliche Erinnerungsschreiben um Änderungsbedarf abzufragen
Aktualisierung:
Laufende Aktualisierung der Vollmachten, egal in welchen Bereichen oder wie oft Sie Änderungen durchführen lassen wollen
Anpassung:
Änderungsservice Ihrer Stammdaten für rechtsverbindliche Datenaktualität
Gesetzesaktuell:
Automatische Aktualisierung Ihrer Vollmachten bei Gesetzesänderungen, von Rechtsanwälten geprüft und neu gefertigt
Individuell:
JURA DIREKT Notfallkarte und zwei Schlüsselanhänger mit persönlicher ID zur datenschutzsicheren Identifizierung
Notfall-Hotline:
Weltweit – 7 Tage, 24 Stunden für Krankenhäuser, Ärzte, Gerichte und Bevollmächtigte
Unterstützung:
Hilfe im Notfall oder Betreuungsfall bei der Abwicklung mit Institutionen, Behörden, Pflegeeinrichtungen und Gerichten
Durchsetzung:
Rechtliche Erstempfehlung und Unterstützung (Telefonate, Rechtsauskunft und Briefwechsel) der Rechtsanwälte bei Differenzen mit Institutionen, Behörden oder Gerichten
Offizielle Registrierung:
Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, inklusive Aktualisierung
Service Unterschriftsbeglaubigung:
Bundesweite, aktive Koordination zur optionalen Unterschriftsbeglaubigung inkl. kostenlosem Rückversand (Sicherheit für Immobilienbesitzer und Selbständige). Ebenso aktive Organisation einer notwendigen Erneuerung der Unterschriftsbeglaubigung. Z.B. bei Kauf einer Immoblilie, Gründung eines Unternehmens, Änderungen der Bevollmächtigten.
Schlichter-Service:
Ärztliche Zweitmeinung für Bevollmächtigte in palliativmedizinischen Situationen
Die drei Irrtümer
Irrtum 1: Das betrifft nur Ältere
Jeder ab 18 Jahren kann in die Situation kommen …
Zum Betreuungsfall werden Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können. Behinderungen, physische und psychische Krankheiten und Unfälle können die Ursache dafür sein. Krankheiten und Unfälle können jeden zu jeder Zeit treffen. Und die Zahlen der Altersverteilung von Betreuungsfällen zeigen deutlich: rechtliche Betreuung ist nicht alleine ein Phänomen des Alters.
Von Berufsbetreuern betreute Personen:
26,5 % im Alter von 18 – 39 Jahren,
47,0 % im Alter von 40 – 69 Jahren,
26,5 % 70 Jahre und älter.
Quelle: Zwischenbericht ISG Köln
Leider nein.
Gültige Rechtsgeschäfte für volljährige Personen dürfen gem. §§ 164 ff. BGB sowie §§ 662 ff. BGB nur dann andere Personen für Sie durchführen, wenn dafür eine gültige Vollmacht vorhanden ist. Ehepartner, Verwandte und Familienangehörige sind nicht zur automatischen Vertretung berechtigt.
Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer. (BGB, § 1896 Abs. 1, Satz 1 BGB).
Die Lösung: Vollmachten
Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten besorgt werden können. (BGB, § 1896 Abs. 2, Satz 2 BGB).
… zum gerichtlichen Betreuer bestellt wird, ist alles bestens.
Vielen Menschen sind die Pflichten eines bestellten Betreuers nicht bekannt. So geraten sie in die „Betreuungsfalle“. Vermögen und Konten werden getrennt. Sie müssen dem Gericht gegenüber Rechenschaft ablegen, Anträge für Ausgaben stellen und viele Entscheidungen zu Gesundheit und wichtigen Angelegenheiten mit dem Gericht abstimmen. Sie können nicht selbstbestimmt handeln.
Auszug aus einer Broschüre für Betreuer – Ihre Aufgaben:
Auszug aus dem Betreuungsrecht:
... das Geld des Betreuten ist nicht für sich zu verwenden. Man hat als Betreuer darauf zu achten, dass das eigene Geld und das des Betreuten auf getrennten Konten verwaltet wird.
Jeder ab 18 Jahren kann in die Situation kommen …
Zum Betreuungsfall werden Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können. Behinderungen, physische und psychische Krankheiten und Unfälle können die Ursache dafür sein. Krankheiten und Unfälle können jeden zu jeder Zeit treffen. Und die Zahlen der Altersverteilung von Betreuungsfällen zeigen deutlich: rechtliche Betreuung ist nicht alleine ein Phänomen des Alters.
Von Berufsbetreuern betreute Personen:
26,5 % im Alter von 18 – 39 Jahren,
47,0 % im Alter von 40 – 69 Jahren,
26,5 % 70 Jahre und älter.
Quelle: Zwischenbericht ISG Köln
Irrtum 2: Das macht mein Ehepartner
Leider nein.
Gültige Rechtsgeschäfte für volljährige Personen dürfen gem. §§ 164 ff. BGB sowie §§ 662 ff. BGB nur dann andere Personen für Sie durchführen, wenn dafür eine gültige Vollmacht vorhanden ist. Ehepartner, Verwandte und Familienangehörige sind nicht zur automatischen Vertretung berechtigt.
Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer. (BGB, § 1896 Abs. 1, Satz 1 BGB).
Die Lösung: Vollmachten
Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten besorgt werden können. (BGB, § 1896 Abs. 2, Satz 2 BGB).
Irrtum 3: Wenn mein Ehepartner ...
… zum gerichtlichen Betreuer bestellt wird, ist alles bestens.
Vielen Menschen sind die Pflichten eines bestellten Betreuers nicht bekannt. So geraten sie in die „Betreuungsfalle“. Vermögen und Konten werden getrennt. Sie müssen dem Gericht gegenüber Rechenschaft ablegen, Anträge für Ausgaben stellen und viele Entscheidungen zu Gesundheit und wichtigen Angelegenheiten mit dem Gericht abstimmen. Sie können nicht selbstbestimmt handeln.
Auszug aus einer Broschüre für Betreuer – Ihre Aufgaben:
- Erstellen eines Vermögensverzeichnisses
- Erstellen eines jährlichen Berichts
- Darlegung von Ausgaben
- Antragstellung für besondere Hilfsmaßnahmen
- Entscheidungen im Rahmen der Gesundheitsfürsorge
- Abklärung von Rehabilitationsmaßnahmen und Unterbringung
Auszug aus dem Betreuungsrecht:
... das Geld des Betreuten ist nicht für sich zu verwenden. Man hat als Betreuer darauf zu achten, dass das eigene Geld und das des Betreuten auf getrennten Konten verwaltet wird.
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Fragen und Antworten zu JuraDirekt Vollmachten
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Kundenservice wird bei JURA DIREKT schon immer ganz groß geschrieben. Dies ist nun „besiegelt“, denn JURA DIREKT ist mit dem Zertifikat des TÜV Rheinland für geprüfte Service-Qualität ausgezeichnet worden.